Die Groß- und Millionenkredit-Verordnung (GroMiKV) stellt viele Kreditinstitute vor neue Herausforderungen. Um die künftigen Meldeanforderungen zu erfüllen sind sie gezwungen, die Gesamtengagements der Kreditnehmer zu beleuchten. Das bedeutet in der Regel, Informationen aus den verschiedensten IT-Anwendungen zusammenzuführen und oft auch neue IT-Lösungen einzuführen.
Externe Expertise ist in dieser Situation besonders wertvoll. Wir beraten vor dem Hintergrund der Solvabilitätsverordnung bei der Offenlegung sowie der Identifikation von Meldewesenpflichten und unterstützen bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben, sowie der Optimierung der IT.