MaRisk – ganzheitliches Risikomanagement für Versicherungen

Solvency II wird grundlegende Veränderungen der Versicherungsaufsicht in Europa nach sich ziehen. Qualitative Vorgaben zu Prozessen und Methoden des Risikomanagements stellen einen wesentlichen Teil der neuen Regelungen dar.

Die Neuordnung der §§ 64 a und 55 c VAG nimmt einige Anforderungen bereits vorweg. Konkretisiert werden die Vorschriften noch im Jahr 2008 durch ein Rundschreiben der BaFin zu MaRisk Versicherungen mit dem Ziel, dass sich Versicherungsunternehmen frühzeitig darauf vorbereiten.

Die Unternehmensführung muss die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement im Versicherungsunternehmen tragen.

Diese Forderung bedingt die Formulierung einer Risikostrategie und die Erstellung eines Konzeptes zur Risikotragfähigkeit. Weiterhin ist ein geeigneter organisatorischer Rahmen für das Risikomanagement zu schaffen, der sich auf die Aufbau- und Ablauforganisation, auf Notfallkonzepte und Outsourcing, auf vorhandene Ressourcen sowie die Ausgestaltung von Anreizsystemen auswirkt.

Mindestanforderungen für verschiedene Kernprozesse des Unternehmens und die Aufwertung der Tätigkeit der Internen Revision sind weitere Konsequenzen daraus. Weitreichende Auswirkungen sind insbesondere auch hinsichtlich der Risikomessung und –steuerung im Unternehmen zu erwarten, wie z. B. die Etablierung von Limitsystemen oder ein optimiertes Berichtswesen.

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